Zum Erlass vom 21. August 2009 über die Verarbeitung personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft erhielten wir viele Fragen. Nach diesem Erlass können Lehrerinnen und Lehrer personenbezogene Daten auch auf ihrem heimischen PC bearbeiten, sofern dies der Schulleitung vorher angezeigt wird (Formblatt des Staatlichen Schulamts zur Anmeldung des häuslichen Arbeitsplatzes) und gewisse "Sicherungsmaßnahmen" eingehalten werden. Obwohl dieses Thema eigentlich nicht unser Kerngeschäft ist, wollten wir dazu beitragen, die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen und haben die an uns gestellten Fragen in einigen "FAQs" beantwortet.
Die FAQs enthalten Zusammenfassungen und Verlinkungen zu den Ausarbeitungen und Software-Empfehlungen der Staatlichen Schulämter und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Einige FAQs greifen bestimmte Schlüsselthemen gesondert auf, z.B. "Firewall", "Verschlüsselung" und "Anti-Spyware".
Die wichtigsten FAQs zum Thema:
FAQ 530: Vorbereitung des häuslichen Arbeitsplatz bei Verarbeitung personenbezogener Daten der Lehrkraft
FAQ 527: Verschlüsselung
FAQ 528: Anti-Spyware-Tool
FAQ 531: Kennworteingabe bei Reaktivierung
Hinweis: Die Goethe-Lehrerakademie bietet eine Fortbildung zum Thema "Datenschutz in Schulen" an.
Mehr Informationen finden Sie hier.